Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt sind Boxen mit einem Crossfitaffiliat und Fitnesscenter,
welche im Handelsregister eingetragen sind.
Für Zweitgenannte wird angemerkt, dass Cross-Training für den Event von Vorteil - wenn nicht unabdingbar - ist. Fantasienamen, Fantasiecenter oder Garagenboxen sind vom Event ausgeschlossen.
Teamzusammenstellung
Die Teams bestehen aus 2 Herren (Scaled/RX) und 2 Damen (Scaled/RX). Für die Einschätzung und Kategorisierung stehen die Standards des Events zur Verfügung.
Die Teilnahme der gemeldeten Athleten ist grundsätzlich verbindlich. Allfällige krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle von Teilnehmenden
vor Wettkampfstart ist der Wettkampfleitung unverzüglich zu melden. Die Wettkampfleitung
prüft im Einzelfall die Zulassung eines Ersatzteilnehmers und behält sich gleichzeitig weitere Schritte vor.
Beim Check-
in werden die Athleten gekennzeichnet (rx oder scaled). Ein Wechsel der Athleten ist danach nicht mehr möglich.
Teamname am "Rumble in the box"
Es
ist verpflichtend für eine Crossfitbox mit Affiliat bzw. für ein Fitnesscenter, welches im Handelsregister eingetragen ist, anzutreten und unter dessen Namen zu starten. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Einverständnis der Rechteinhaber eingeholt wurde und der Name am Event verwendet werden darf, sowie das Affiliat-Logo für
Eventwerbung verwendet werden darf.
Athleten Check-in
Das Athleten Check-in
erfolgt von 08:00 bis 09:00 Uhr. Spätestens um 09:00 Uhr müssen alle Teams komplett anwesend sein um gemeinsam einzuchecken.
Die Startreihenfolge der Events Eins und Zwei wird beim Eintreffen der Teams ausgelost.
Gebühr/Bezahlung
Die Teilnahmegebühr pro Team ist 280 CHF (= 70 CHF pro Athlet). Nach Versand der Bestätigung durch
die Eventorganisation, welche zur Teilnahme am "Rumble in the box" berechtigt, ist der fällige Betrag innert 14 Tagen zu begleichen. Ein versäumte Begleichung hat den Ausschluss zur
Folge.
Rückzug vom "Rumble in the Box"
Nach Bestätigung durch die Eventorganisation und der Begleichung des Eventbeitrages hat ein Rückzug vom "Rumble in the box", die Rückbehaltung des Betrages zur Folge. Deckung organisatorischen
und logistischen Aufwänden.
Briefing
Am «Rumble in the Box –the box battle» wird es kein offizielles Briefing geben. Die Athleten sind selber dafür verantwortlich, die Workoutbeschreibungen und Standards der einzelnen Events zu studieren und am Wettkampftag korrekt auszuführen. Nebst den - im Ahtletenbooklet zugestellten - Workoutbeschreibungen und Standarts haben die Athleten die Möglichkeit auf der Facebook Seite «rumble in the box –the box battle», der offiziellen Internetseite oder auf Youtube Videos zu den einzelnen Events anzuschauen.
Judges
Alle Judges haben das CrossFit Level 1 Zertifikat, sowie den Judge Kurs absolviert. Rekurs gegen Judge Entscheide ist ausgeschlossen. Im Zweifelsfall gilt die
Entscheidung des Headjudges.
Haftungsausschluss während dem Event
Mit dem Betreten des "Crossfit Second Home" und der Teilnahme am "Rumble in the box" erkennen alle
Athletinnen und Athleten den folgenden Haftungsausschluss an:
- Jegliche Haftung durch den Veranstalter (Crossfit Second Home) sowie all seinen Hilfs- und Judgepersonen für Verletzungen/ Schäden , welche sich die Athletinnen/ Athleten während oder in Verbindung mit dem "Rumble in the box" zuziehen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Athletinnen und Athleten bestätigen, dass sie sich für den Wettkampf ausreichend vorbereitet und dafür genügend trainiert haben, körperlich gesund sind und dieser Zustand ärztlich bestätigt wurde. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber gesundheitliche Risiken und Gefahren der Athletinnen und Athleten ab.
- Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit geboten eine begrenzte Anzahl von Wertsachen (Mobiltelefon, Portemonnaie, Schlüsselbund) zu deponieren. Das Wertsachendepot ist kostenlos und wird von unserem zuverlässigen Team verwaltet. Grundsätzlich wird dennoch jede Haftung abgelehnt.
- Die Athletinnen und Athleten des "Rumble in the box" erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme gemachten Foto- und Videoaufnahmen in Radio, Fernsehen, Internet und Werbung ohne Vergütungsansprüche ihrerseits genutzt werden dürfen.
- Alle Athletinnen und Athleten bestätigen, dass sämtliche von ihnen gemachten Angaben zu ihrer Person (Geburtsdatum, Adresse, etc.) korrekt sind.
- Sie anerkennen, dass sich der Veranstalter (Crossfit Second Home) das Recht vorbehält, sie bei nachgewiesenem Verstoss gegen die obengenannten Verpflichtungen oder bei Verstoss gegen die Regelwerke der Workouts von der Veranstaltung auszuschliessen.
- Bei Fällen höherer Gewalt kann der Veranstalter (Crossfit Second Home) nicht für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren bleibt in diesem Fall ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hombrechtikon ZH.